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Update: Geplante Hilfen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen vom Bund und Land

Spielfigur vor einem Schreibtisch

Foto: www-slon-pics - Pixabay

Viele Solo-Selbstständige fürchten wegen der drastischen Auswirkungen der Corona-Krise um ihre Existenz

In Deutschland sind etwa  2,2 Millionen Menschen solo-selbständig. Viele davon erzielen ein vergleichsweise geringes Einkommen, sie verfügen oft auch über nicht so viele Rücklagen. Während der aktuellen Krise mussten Geschäfte schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze sind weggebrochen.

Das Sozialschutz-Gesetz umfasst insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Es zielt auch auf Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen, denen mit direkten Zuschüssen und Darlehen geholfen werden soll.

Neben diesem neuen Hilfspaket wurden vom Bund bereits ein unbegrenztes Kreditprogramme für Unternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beschlossen sowie eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes. Die KfW-Kredite stehen auch Solo-Selbständigen und Kleinstbetriebem bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen zu.

Das Hilfspaket wurde am 27. März im Bundesrat bestätigt. Die ersten Gelder sollen damit noch vor April bei den Betroffenen ankommen. Für kleine Firmen und Selbstständige gibt es direkte Zuschüsse in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen auch vom Land Berlin

Update: Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Die Antragstellung hierfür ist seit Montag (06.04.2020) möglich.

In diesem Programm stehen ab Montag, 6. April 2020, 10:00 Uhr, Zuschüsse (vorher: Soforthilfe II) für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von dann 9.000 EUR und 6-10 Beschäftigten in Höhe von 15.000 EUR zu Verfügung. Programmdetails veröffentlicht die IBB in den kommenden Tagen auf seiner Webseite.

Seit Freitag, 27. März 2020 vergibt die IBB im Auftrag des Landes Berlin Zuschüsse für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen. In einer Kombination von Bundes- und Landesmitteln gibt es bislang Zuschüsse bis 14.000 Euro (Unternehmen bis 5 Beschäftige) bzw. 15.000 Euro (Unternehmen zwischen 6 und 10 Beschäftigte).

Das Landesprogramm Soforthilfe II hat bis zum 3.4.2020 bereits rund 1,3 Mrd Euro an Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige sowie für Freiberufler*innen überwiesen. Ab Montag, 6.4.2020. sollen weitere 2,5 Mrd Euro zur Verfügung stehen. Das Programm ergänzt die Soforthilfe I, die auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zielt.
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Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

Damit die Mittel so effizient und zielgruppengerecht wie möglich eingesetzt werden, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • im Einzelfall muss nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
  • im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche
     

Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Investitionsbank Berlin (IBB)

Die sogenannten "Corona-Zuschüsse" - Landes- und Bundesmittel - können online bei der IBB benatragt werden. Die Registrierung im Kundenportal ist nicht notwendig. Sie benötigen für die Antragstellung: Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma, Ausweisdokument, Steuer-ID, Bankverbindung

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

 

Mehr Informationen und Antragstellung auf der Website der IBB unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html.

Anderer Fall: Selbständige, die an Corona erkrankt sind

Sollten Selbständige wegen einer Corona-Erkrankung in Quarantäne müssen, haben sie einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dann wird ihnen ein pro Monat ein Zwölftel ihres Vorjahreseinkommens vom Land gezahlt.