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Neues Konzept zur Berufs- und Studienorientierung

Der Senat hat ein Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung beschlossen. Alle SchülerInnen bekommen damit künftig entsprechend ihren Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten sowie ihrer Leistungsbereitschaft Angebote zur weiteren Förderung ihrer Berufswahlkompetenz und nehmen an Maßnahmen der Berufs- und
Studienorientierung (BSO) teil.

Damit sollen vor allem die Schulen als primärer Ort der Berufs- und Studienorientierung eine verlässliche Orientierung bekommen. Damit soll ein gleichberechtigter, an individuellen Interessen und Fähigkeiten orientierter Zugang zu Ausbildung und Studium ermöglichen werden.

Das Konzept ist für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen handlungsleitend und verbindlich. Die Gymnasien werden in der Sekundarstufe I spätestens bis zum
Schuljahr 2016/17 ein schulisches Berufsorientierungscurriculum entwickeln und ab der Jahrgangsstufe 8 für jedeN SchülerInnen mindestens eine Maßnahme zur Berufs- und Studienorientierung anbieten. In der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und den Integrierten Sekundarschulen bietet der Ergänzungskurs „Studium und
Beruf“ den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die eigene berufliche Zukunft zu planen und zu reflektieren. An jeder Integrierten Sekundarschule wurde mit dem Dualen Lernen eine Lernform in den Unterricht aufgenommen, die Inhalte schulischen Lernens mit Inhalten aus dem Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitsleben verknüpft.

Darüber hinaus machen Landesprogramme zur vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, die gemeinsam vom Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Agenturen für Arbeit getragen werden, vielfältige Angebote für die Berufs- und Studienorientierung an den allgemein bildenden Schulen.

Das Landeskonzept wurde federführend durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit erstellt. VertreterInnen der Wirtschaftskammern, von
Wirtschaftsverbänden, der Gewerkschaften sowie der Hochschulen haben
diesen Entwicklungsprozess intensiv begleitet und beraten.