Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-KiZ gestartet. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil des gerade beschlossenen Sozialschutz-Pakets.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Der KiZ wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wirkt also wie ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen. Seit Januar 2020 wurde der Anspruch auf mehr Familien ausgeweitet. Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate.
Was sind die Neuregelungen beim Notfall-Kiz?
Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Kinderzuschlag digital beantragen
Den Antrag können Sie online stellen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Anträge bei der Familienkasse können erst ab 1. April gestellt werden. Ob Sie zuschlagsberechtigt sind, können Sie bereits jetzt online bei der Arbeisagentur prüfen.