Arbeiten im Bereich Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Personen, die aus einem anderen Land nach Deutschland zugewandert sind und die als Psychotherapeut*in bzw. im psychotherapeutischen oder psychosozialen Feld tätig werden möchten. Es werden berufs- und prüfungsrelevante Informationen zum Heilpraktikergesetz erläutert und offene Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Sie erfahren unter anderem:
- Was genau bedeutet eine Heilpraktikererlaubnis? Was darf man mit dieser Erlaubnis und was darf man nicht?
- Wie umfangreich sind die jeweiligen Überprüfungen nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie (HPG)? Wann muss man sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung ablegen?
- Unter welchen Vorrausetzungen reicht nur eine rechtliche Überprüfung?
Referentin: Isabella Andrzejewska, Ärztin, arbeitet im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt Lichtenberg, Mitglied der Prüfungskommission bei der mündlichen Überprüfung der Kandidaten, die auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes im Bereich Psychotherapie tätig sein wollen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und vom Land Berlin (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Abteilung Frauen und Gleichstellung) gefördert.
Anmeldung bei Inpäd e.V. Frau Violetta Anders Tel.: 030-689772-15 E-Mail: violetta.anders@inpaed-berlin.de