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Ab 2013 gibt es einige Neuregelungen beim BAFöG

Zum Jahreswechsel wurden folgende Änderungen beim BAFöG eingeführt:

Der Bonus für gute Noten und zügiges Studieren wurde abgeschafft: BAFöG-BezieherInnen, die ihr Studium besonders zügig oder mit guten Noten abschliessen, erhalten keinen Rückzahlungserlass mehr.

Eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für BAFöG-EmpfängerInnen mit Minijob an die neue Minijob-Verdienstgrenze steht noch aus. Wenn sich der Minijob bei diesen auf 450 Euro erhöht, dann wird dieses von der Förderung abgezogen.

Studierende unter 25 Jahren bleiben auch mit einem Minijob, bei dem sie 450 Euro pro Monat verdienen beitragsfrei bei ihren Eltern krankenversichert. Bei anderen Nebentätigkeiten, z.B. einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit, liegt die Verdienstgrenze bei 385 Euro monatlich.