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Ab 2016: Keine Familienversicherung mehr bei AlG II

Ab Januar 2016 sind jugendliche Kinder von AlG-II-BezieherInnen nicht mehr familienversichert. Familienmitglieder wie Töchter und Söhne aber auch die Ehefrauen und Ehemänner werden dann aber weiterhin krankenversichert sein und auch in Zukunft den Beitrag nicht selbst bezahlen.

Als Neuerung wird jeder AlG-II-Bezieher selbst Mitglied einer Krankenkasse. Dies betrifft auch Jugendliche ab 15 Jahren.Hier gelten aber auch Ausnahmen. Die neuen Versicherungsbeiträge für EhepartnerInnen und Jugendliche werden von der Agentur an die jeweilige Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.

Die Betroffenen haben nun das Recht, die eigene Kasse zu wählen. An diese Wahl ist man anderthalb Jahre gebunden.

Über Ausnahmen, Sonderfälle und mit der Änderung verbundene Schwierigkeiten informiert Sie eine Zusammenstellung von RA Erwin Denzler.