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Ab 2024 ist eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige geplant

frisch gebackenes Brot in einer Bäckerei

Foto: Philippe Ramakers - Pixabay

Ab dem Jahr 2024 ist geplant, dass Selbständige unter 35 Jahren gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet werden.

Betroffene sollen entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen oder in Verträge, die das gleiche Leistungsspektrum abdecken. Die derzeitigen Planungen betreffen auch  Freiberufler*innen - diese sind nach derzeitigem Recht nicht versicherungspflichtig. Auch nebenberuflich tätige Selbstständige sollen in die Versicherungspflicht einbezogen werden – nicht aber geringfügig Tätige mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.
Selbstständige sollen – wie schon bisher für rentenversicherungspflichtige Unternehmer*innen obligatorisch – den Altersvorsorgebeitrag in voller Höhe selbst zahlen. Anders als bei der Künstlersozialversicherung, die als Sondersystem erhalten bleibt, ist kein Auftraggeber- oder Staatsbeitrag vorgesehen.

Es kann der sogenannte Regelbeitrag gwählt werden oder bei einem Jahresgewinn von unterhalb von 40.000 € proportional zum Einkommen erhoben werden: in Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent. Ab einem durchschnittlichen Monatsgewinn von 3.333 € sollen Selbstständige den Beitrag einfrieren können. Der Wert liegt damit noch unterhalb der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu der auf abhängige Arbeit Beiträge fällig sind), die im Jahr 2021 bei monatlich 7.100 € (West) bzw. 6.700 € (Ost) liegt.

Existenzgründer*innen sollen den Beitrag in den ersten drei Jahren auf die Hälfte des daraus errechneten sogenannten Regelbeitrags - also auf rund 300 € / Monat - reduzieren können. Würde die Altersvorsorgepflicht beispielsweise noch in diesem Jahr eingeführt werden, ergäben sich für die Pflichtversicherten damit Beiträge zwischen 83,70 € und 612 € für die Altersvorsorge.

Die Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung, die nicht anderweitig abgesichert sind, ist Teil des Koalitionsvertrags der derzeitigen Bundesregierung.

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