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Änderungen im Arbeitsrecht ab 2012

Pünktlich zum Jahreswechsel treten einige Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt das neue Familienpflegezeitgesetz (FpfZG). ArbeitnehmerInnen können nun eine staatlich geförderte zweijährige Familienpflegezeit beantragen, in der sie ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren.

Auch für LeiharbeiterInnen soll das neue Jahr bessere Zeiten bringen. Ab dem 1. Januar 2012 gilt für Leiharbeit ein Mindestlohn von 7,89 Euro in den alten Bundesländern und von 7,01 Euro in den neuen Bundesländern, der ab dem 1. November 2012 auf 8,19 Euro (alte Bundesländer) und auf 7,50 Euro (neue Bundesländer) steigen wird.

Ein neues Mediationsgesetz soll zu verbindlichen Regeln im Schlichtungsprozess zwischen ArbeitneherInnen und ArbeitgeberInnen führen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Weitere Änderungen im Arbeitsrecht können Sie unter www.zeit.de nachlesen. Einen Rückblick über die Themen im Arbeitsrecht 2011 von "Frauenquote" bis zu "Burn-Out" finden Sie ebenfalls unter www.zeit.de.