Der Senat hat Anfang Mai das dritte Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR III) beschlossen. In der bestehenden 18. Legislaturperiode sollen gleichstellungspolitische Vorhaben unter dem Leitgedanken „Geschlechtergerechtes Leben in einer bewegten Stadt“ weiter vorangebracht werden.
Das GPR III formuliert neun übergeordnete Ziele:
- Gleiche Teilhabe
- Parität sicherstellen
- Keine Gewalt
- Alleinerziehende stärken
- Geflüchtete Frauen integrieren
- Mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Pflege
- Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten
- Angriffe auf Gleichberechtigung abwehren
- Expertise nutzen
In den fünf Handlungsfeldern Bildung, Existenzsichernde Beschäftigung, Demografischer Wandel, Soziale Gerechtigkeit und Integration werden Themen aufgegriffen, die sich in den konkreten Vorhaben der Senatsverwaltungen und der Bezirke wiederfinden. Neu ist, dass auch die Expertise der Zivilgesellschaft, also von Verbänden, Institutionen, Initiativen und Netzwerken einbezogen werden soll. Das GPR III wird nach dem Beschluss im Abgeordnetenhaus bis 2021 gelten.