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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf im März 2011

Das Bundeskabinett billigte am 23. März 2011 einen Gesetzentwurf von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), der die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse vereinfachen soll, um damit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen zu wirken.
Das Gesetz soll zu einheitlichen, transparenten und effektiven Strukturen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen führen und Fachkräften die Arbeit in ihrem erlernten Beruf ermöglichen. Künftig soll die Staatsangehörigkeit der Antragsteller bei der Bewertung der Abschlüsse keine Rolle mehr spielen. Bisher ist die Zulassung bei zahlreichen reglementierten Berufen - etwa bei ÄrztInnen - an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes gebunden. Nun sollen vor allem die Qualifikation und die Berufserfahrung ausschlaggebend sein, die ZuwanderInnen mitbringen.

Durch das neue Gesetz entsteht für ZuwanderInnen ein Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Qualifikation. Binnen drei Monaten nach Vorlage ihrer Unterlagen sollen sie Klarheit bekommen, ob ihre Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Der Bescheid soll ihnen auch mitteilen, welche Weiterbildung für eine vollständige Anerkennung noch notwendig ist.

Das neue Gesetz betrifft zunächst nur rund 350 Ausbildungsberufe, für die der Bund zuständig ist. Für die Anerkennung von z.B. ausländischen IngenieurInnen- und LehrerInnen-, ErzieherInnen- und ArchitektInnenausbildungen sind hingegen die Bundesländer zuständig.

Weiterführende Informationen
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen führt die Datenbank „ANABIN“ (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise), die umfassend zu den verschiedenen Berufs- und Hochschulabschlüssen in über 50 Ländern und deren Wertigkeit in Deutschland informiert. Wer seinen Abschluss anerkennen lassen will, erfährt je nach Beruf oder Bildungsland die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren in Deutschland.

Zur Datenbank ANABIN kommen Sie hier.