Erhöhung des Mindestlohns 2025 von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde
Steigt der Mindestlohn, darf man monatlich auch im Minijob mehr verdienen. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 538 Euro. Im Jahr 2025 steigt die Verdienstgrenze auf 556 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Maximalverdienst von 6.672 Euro. Die Minijob-Zentrale erklärt, dass trotz der Erhöhung des Mindestlohns die maximale Stundenzahl im Monat nahezu konstant bleibt. Die maximale monatliche Arbeitszeit für einen Minijob auf der Basis des Mindestlohns liegt damit bei rund 43 Stunden.
In den meisten Minijobs verdienen die Beschäftigten sogar mehr als den Mindestlohn. Der durchschnittliche Stundenlohn aller Minijobs in Deutschland lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei 13,52 Euro.
Auch Auswirkungen auf Midijobs - Beschäftigte im Übergangsbereich
Diese Änderung wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Midijob aus. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt somit ab Januar 2025 ab einem Verdienst von 556,01 € monatlich.
Kurze Checkliste für MinijobberInnen
So prüfen Sie ob Sie den Mindestlohn erhalten
- Lohnabrechnung regelmäßig kontrollieren
- Eine eigene Aufzeichnung der Arbeitsstunden führen
- Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums nutzen, um schnell zu überprüfen, ob der Lohn den gesetzlichen Vorgaben entspricht
Zum Mindestlohnrechner des BMAS