Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt Antworten auf zentrale Fragen zur Arbeitswelt in Zeiten von Corona
Können Sie zuhause bleiben in der aktuellen Situation? Müssen Sie ins Büro, wenn die Kolleg*innen husten?
Die Liste der FAQ (Frequently Asked Questions(häufig gestellte Fragen) sind nach Themengruppen geordnet. Hier ist eine Auswahl:
Entgeltfortzahlung
- Haben Sie im Fall einer vorübergehenden Betriebsstörung oder -schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Haben Sie einen Anspruch auf Ihr Entgelt, wenn sich die behördliche Infektionsschutzmaßnahme gegen Sie wendet?
Kurzarbeitergeld
- Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen?
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat?
Rechte und Pflichten bei der Arbeit
- Haben Sie einen Anspruch darauf, von zu Hause aus (im HomeOffice) zu arbeiten?
- Was passiert, wenn Ihr Kind nicht krank ist, aber die Kita/Schule Ihre Kindes (länger) geschlossen wird und Sie keine andere Betreuung für das Kind haben? Müssen Sie Urlaub nehmen?
- Was passiert, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können, etwa weil die S. oder U-Bahn nicht fährt?
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn viele Kolleg*innen und Kollegen krankheitsbedingt ausfallen?
- Sind Sie verpflichtet, Dienstreisen anzutreten und an dienstlichen Veranstaltungen teilnehmen?
- Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer? Fällt unter die Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter*innen auch der Schutz vor ansteckenden Krankheiten?
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen nach Hause schickt, z. B. weil sie Husten haben?
- Wie werden Beschäftigte vor Infektionen durch SARSCoV2 geschützt?
Hier geht es zu den ausführlichen FAQs auf der Website des BMAS. Als PDF-Dokument ist diese Liste in vielen Sprachen erhältlich, ebenfalls in leichter Sprache und in Gebärdensprache.