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UPDATES: Neuer Arbeitsschutzstandard COVID 19

Hände waschen

Foto: Martin Slavoljubovski - Pixabay

Update vom 06.09.2021
Die Gültigkeit der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und bis zum zum 24. November 2021 ausgedehnt.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.

Update vom 11.03.2021
Die Gültigkeit der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ausgedehnt. Es gibt auch kleinere Änderungen (PDF-Fassung im Gesetzesblatt).

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Update vom 23.02.2021
Am 22.01.2021 wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten

Das gilt neu – zunächst befristet bis zum 15. März 2021

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie die neue Verordnung.

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll Arbeitnehmer*innen Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen zu können. Der Arbeitsschutz muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden

Was sind die Eckpunkte des von der Bundesregierung empfohlenen Arbeitsschutz-Standards SARS-CoV-2?

Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
Unter anderem:

  • Den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern auch bei der Arbeit einhalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
  • Dazu werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist,  wirksame Alternativen ergreifen.
  • Abläufe so organisieren, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
  • Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerren, Kontakte der Beschäftigten untereinander auf ein Minimum reduzieren.
  • Niemals krank zur Arbeit! - Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.
  • Bei unvermeidlichem direkten Kontakt ist ein zusätzlicher Schutz sicherzustellen. Wenn eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen:
    - Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen.
    - Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen
    -  Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Husten-Etikette" bei der Arbeit achten!
     

Zu den Corona-Informationen zum Arbeitsschutz auf der Website des BMAS.

Link zum Arbeitsschutzstandard SARS CoV-2 (PDF-Dokument, 564 KB)