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Arbeitszeugnis nach Kündigung: Jetzt einfordern

Ein Arbeitszeugnis wirkt für viele wie ein lästiges Formular – dabei kann das Versäumnis, es einzufordern, spätere Bewerbungen erschweren. Expert*innen raten: lieber früh handeln als später bereuen.

KI-erstellt (ChatGPT), 04.08.2026

Nach der Kündigung: Warum Berufseinsteiger*innen jetzt aktiv werden sollten

Wer seinen Job verliert oder wechselt, hat in der Regel andere Dinge im Kopf als Papierkram. Und doch gehört ein Punkt ganz oben auf die To-do-Liste: das Arbeitszeugnis. Was viele nicht wissen – es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, und wer zu lange wartet, riskiert, ihn zu verlieren.

Ein Recht, das nichts kostet

Nach § 109 der Gewerbeordnung steht jeder/jedem Arbeitnehmer*in Deutschland ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu – kostenlos und unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis endete. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, es auszustellen, sobald der Arbeitnehmende es verlangt. Viele junge Berufstätige zögern aus falscher Zurückhaltung oder halten es für überflüssig und etwas aus der Vergangenheit. Das beobachten Karriereberater*innen in der Praxis immer wieder. Dabei ist die Anfrage weder unhöflich noch ungewöhnlich – sie ist Routine.

Ohne Zeugnis fehlt ein Baustein in der Bewerbung

In Deutschland gehört das Arbeitszeugnis nach wie vor zum festen Bestandteil einer vollständigen Bewerbungsmappe. Fehlt es, wirft das bei Personalverantwortlichen schnell Fragen auf – selbst wenn die fachliche Qualifikation stimmt. Gerade für Berufseinsteiger*innen mit noch kurzer Erwerbsbiografie zählt jeder dokumentierte Baustein im Lebenslauf. Ein schriftliches, rechtssicheres Zeugnis wiegt dabei deutlich mehr als eine mündlich zugesagte Referenz, die sich später kaum belegen lässt.

Warum Warten riskant ist

Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann verfallen. Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen, die häufig nur drei bis sechs Monate betragen. Wer sich erst ein Jahr nach dem Jobwechsel meldet, geht möglicherweise leer aus. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Vorgesetzte wechseln, Erinnerungen verblassen, Ansprechpartner*innen verlassen selbst das Unternehmen. Je zeitnäher die Anfrage nach dem letzten Arbeitstag erfolgt, desto genauer und wohlwollender fällt das Zeugnis in der Regel aus.

Die Empfehlung: schriftlich, zeitnah, dokumentiert

Wer den Job verlässt oder verloren hat, sollte das Zeugnis möglichst noch vor dem letzten Arbeitstag oder unmittelbar danach schriftlich anfordern – eine E-Mail genügt, im Zweifel mit Lesebestätigung. Das schafft nicht nur Klarheit, sondern auch einen Nachweis, dass die Anfrage rechtzeitig gestellt wurde. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss wohlwollend formulieren. Wirkt das Zeugnis unfair kurz oder unpassend, kann eine Korrektur verlangt werden – vorausgesetzt, man hat es überhaupt angefordert.

Die wichtigste Botschaft für alle, die gerade einen Jobwechsel hinter sich haben: Das Arbeitszeugnis ist kein optionales Extra, sondern ein Dokument mit echtem Wert für die berufliche Zukunft. Es führt zu besseren Chancen bei späteren Bewerbungen. Denn Papier ist geduldig, in Lebensläufe und Profile von Business-Plattformen lässt sich alles hinein formulieren - das Zeugnis liefert den Nachweis und Beleg!