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Aufstocken mit ALG II - Freibetragsrechner

Wenn Sie "aufstocken", dann erzielen Sie mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen, dass Sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter beziehen. Die Arbeitsmarktstatistik spricht offiziell von „erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Beziehern“. Aufgestockt werden kann jede Art von Einkommen:

  • Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis,
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung).

In der Terminologie der Bundesagentur für Arbeit sind Aufstocker jene Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ergänzend zum Arbeitslosengeld I erhalten. Damit diejenigen, die arbeiten, mehr Geld in der Tasche behalten als diejenigen, die nicht arbeiten, gibt es Freibeträge. Die Servicestelle SGB II hat einen Freibetrags-Rechner entwickelt mit dem Sie Ihre Freibeträge ermitteln können.

Mit dem Einkommensrechner "Arbeitnehmer" errechnen Sie Ihren Freibetrag, wenn Sie neben dem nicht ausreichendem Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld II beziehen oder dieses beabsichtigen.
Den Einkommensrechner "Sonstige Einkünfte" nutzen Sie, wenn Sie andere Einkünfte (etwa Renten oder andere Sozialleistungen) neben dem Arbeitslosengeld II haben.

Die Grundlage des Freibetragsrechners ist §11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.