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AufstockerInnen - selbstständig mit ALG II-Bezug

Vor allem in Berlin können viele Selbstständige nicht von ihren Einnahmen aus der Selbständigkeit leben. Sie sind gezwungen, ihre Einkünfte mit Arbeitslosengeld II aufzubessern.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bezogen 2011 knapp 118.000 Selbständige zusätzlich ALG II. Fast zwei Drittel von ihnen erwirtschaften rechnerisch weniger als fünf Euro netto pro Stunde. Mehr als 42 Prozent arbeiten Vollzeit.

Selbstständige, die durch ihre Arbeit zu wenig verdienen, können ALG II als Ergänzung zu ihrem Einkommen beantragen. Hierfür werden alle Einkünfte angerechnet: Arbeitslohn, (Sparbuch-)Zinsen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld (außer für Volljährige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben), Unterhaltszahlungen, u.ä.

Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben. Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt anerkennt. Solange Arbeitslosengeld II bezogen wird, werden auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenbeiträge übernommen.

Einige der auf dieser Webseite unter ->Beratungseinrichtungen gelistete Beratungsstellen bieten Informationen und Beratung für Aufstockerinnen an.