Sie sind hier:

Aus "Meister-BAföG" wird "Aufstiegs-BAföG"

Seit dem 1. August ist die neue Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft . Aus dem "Meister-BAföG" wurde ein "Aufstiegs-BAföG". Das Aufstiegs-BAföG unterstützt TeilnehmerInnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell.

Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden erhöht und Förderbedingungen ausgeweitet.

Unter anderem steigt der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro.

Eine geförderte Aufstiegsfortbildung kann erstmals auch mit einem Bachelorabschluss oder ohne Erstausbildungsabschluss – etwa als StudienabbrecherIn oder mit Fachabitur und Berufspraxis –in Anspruch genommen werden, wenn die Zulassung zur Prüfung oder Fachschule erfolgt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder telefonisch am kostenlosen Info-Telefon unter 0800 / 622 36 34 (Mo. bis Frei 8-20 Uhr).