Der Berliner Senat hat am 18. Mai 2021 den Bericht zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR III) beschlossen
Mit dem GPR III verfolgt Berlin Strategien weiter, die den Gleichstellungsprozess von Frauen und Männern im Land Berlin auf Senats- und Bezirksebene voran bringen und diesen nachhaltig zu verankern. Die thematische Bandbreite deckt eine Vielfalt von gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in den Handlungsfeldern des GPR – Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, Demografie, soziale Gerechtigkeit und Integration, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Einkommen und an Macht- und Führungspositionen, Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten, Bildung ohne Geschlechterklischees ermöglichen.
Geschlechtergerechtes Leben in einer bewegten Stadt
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Schwerpunkte und Herausforderungen. Dokumentiert werden die in Berlin erfolgten Maßnahmen.
Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Alleinerziehende
Beispielsweise stellt die zwischen Bezirken und Senat erfolgte Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten mit einer bezirksübergreifenden Koordinierungsstelle, der Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Bezirken und dem Aufbau einer einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit einen großen Schritt zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender dar. Flankierend wurden Angebote der Jobcenter sowie arbeitsmarktpolitische und Bildungsprogramme zielgruppengenau weiterentwickelt, um Alleinerziehende von Schulabschluss über Ausbildung bis hin zum Eintritt und Verbleib im Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen. Weitere Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen der Verwaltung sind im Bereich der Jugendarbeit zu finden, wo mit großer pädagogischer Kreativität junge Menschen bei der Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen und deren Veränderungen begleitet werden. Vielfach stehen auch die Beschäftigten im Fokus gleichstellungsorientierter Angebote, sei es das breitflächig angelegte Gender Coaching bei der Polizei, gezielter Führungskräfteaufbau für Frauen in der Justiz oder Workshops für Auszubildende in den Bezirken.
Gelungene Kooperation zwischen Hauptverwaltung und Bezirken
Eine fachlich wie verwaltungstechnisch neue Form der Zusammenarbeit wurde mit dem Kooperationsabkommen „Geschlechtergerechte Bildung“ erprobt, das bereits im Rahmen des GPR II 2015 vereinbart und nach nunmehr sechs Jahren enger Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Bildung, Wissenschaft und Gleichstellung erfolgreich abgeschlossen wurde. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen frühkindliche Bildung, schulische Bildung, berufliche Bildung und Hochschulbildung angestoßen, umgesetzt und weitergeplant. Der Bericht zum Kooperationsabkommen ist ein eigenständiger Teil des Berichts zum GPR III.
Weitere Informationen zum GPR und zum Kooperationsabkommen finden Sie unter https://www.berlin.de/gleichstellung-weiter-denken/gpr