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Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten

Bäcker oder Bäckerin beim Teigkneten mit Mehl

Foto: Pexels - Pixabay

Sie haben den Verdacht, dass Ihre Erkrankung auf Ihre berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist? Sie sind am Arbeitsplatz verunglückt?

Einige Arbeitnehmer*innen erkranken im Laufe ihres Berufslebens am Arbeitsplatz. Arbeitsbedingte Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder auch als Arbeitsunfall anerkannt werden. Es muss ein (nachweisbarer) Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung erkennbar sein.

Weg zur Anerkennung ist oft mühsam und langwierig

Zuständig ist die Unfallversicherung. Sie prüft ob es hinreichende Nachweise für einen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung gibt. Erkennt die Unfallkasse keine oder sieht sie die Nachweise als nicht hinreichend an, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. Gut ist es daher, wenn die Versicherten selbst plausibel nachweisen können, dass die von ihnen ausgeübte Tätigkeit die Ursache für ihre Erkrankung ist.

Professionelle Beratung und Hilfe bietet die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten

Das Angebot der Beratungsstelle bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales richtet sich an in Berlin ansässige

  • Beschäftigte oder ehemals Beschäftigte
  • Betriebsrät*innen
  • Arbeitgeber*innen
  • Ärzt*innen

Das Team der Beratungsstelle vereint Expertise aus verschiedenen Fachrichtungen. Unterstützt werden am Arbeitsplatz erkrankte oder verunglückte Beschäftigte in allen Phasen des Verfahrens dabei, die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich zu erhalten.

Im Rahmen ihrer Netzwerkfunktion setzt sich die Beratungsstelle auch für eine Beweislasterleichterung zugunsten der Betroffenen im Berufskrankheitenverfahren ein.

Eine Zusammenfassung der Angebote der Beratungsstelle und die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung und im Informationsflyer der Beratungsstelle (Flyer als PDF-Dokument).