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Berufliche Rehabilitation - Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen

Scheuen Sie sich nicht, eine Rehabilitation zu beantragen! Wenn Sie den Anforderungen der Arbeitswelt gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind, können Sie einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei einem Reha-Träger - bei Ihrer Arbeitsagentur oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch IX. Ziel einer Reha ist die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Reha-Träger prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen. In einigen Fällen ist eine nochmalige ärztliche Untersuchung notwendig oder ein psychologischer Eignungstest, um Ihren persönlichen Rehabilitationsbedarf genau ermitteln zu können.

Der Reha-Träger bietet Ihnen u.a. folgende Rehabilitationsleistungen an: die medizinische und die berufliche Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient in erster Linie der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll Ihnen helfen, nach Krankheit oder Verletzung wieder fit zu werden und wieder aktiv am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.

Die berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) folgt dem Grundsatz Reha vor Rente; und zielt darauf ab, Sie wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die bislang eine körperlich anspruchsvolle Arbeit ausgeübt haben und dazu aufgrund der Folgen von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage sind. Zu den Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gehören zum Beispiel Umschulungen, Weiterbildung, berufliche Trainingsmaßnahmen oder auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.