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Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien wurde ergänzt

Seit 2011 gib es das sogenannte Bildungspaket. Darüber können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzlich Leistungen für die Teilnahme an schulischen und außerschulischen Aktivitäten beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Zum Bildungspaket gehören unter anderem Mittagessen an Schul- und Hortrichtungen, zusätzliche Lernförderung, Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Musikunterricht in der Gruppe, Unterstützung von Tagesausflügen und Klassenfahrten. Die Kinder und Jugendlichen erhalten eine Variante des "berlinpasses".

Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und auch nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Seit August 2013 werden auf Antrag zusätzlich auch Ausgaben für sportliche, kulturelle oder gesellige Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren übernommen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen. Dazu gehören Ausrüstungsgegenstände beispielsweise Fußballschuhe oder Leihgebühren für ein Musikinstrument. Das zur Verfügung stehende Budget beträgt bis zu 120 Euro. Es ist ein Eigenanteil von 30 Euro aufzubringen. Die Übernahme der Kosten erfolgt nach Vorlage von Rechnungen oder Quittungen.

Hier finden Sie die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29, 30 SGB II und den §§ 34, 34a, 34b SGB XII (AV-BuT).