Einen Bildungsgutschein erhalten Sie als Arbeitssuchende, wenn die Agentur für Arbeit für Sie eine berufliche Qualifizierung notwendig hält. Diese wird im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und der ArbeitsberaterIn vereinbart. Auf den Bildungsgutschein besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Kann-Leistung.
Dabei wird der Bildungsgutschein für das festgelegte Bildungsziel, die maximale Dauer und den Ort ausgestellt. Eingelöst wird der Gutschein dann von Ihnen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl. Bildungsgutscheine gelten nur bei der Agentur zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen.
Wichtig ist, dass die geplante Bildungsmaßnahme in dem Gültigkeitszeitraum - maximal drei Monate - des Bildungsgutscheines beginnt. Der Bildungsgutschein gilt für die Leistung des Bildungsträgers also die Lehrgangsgebühren, diese werden dann auch direkt zwischen Bildungsträger und Arbeitsagentur abgerechnet.
Weitere Leistungen wie beispielsweise Unterhaltsgeld, Fahrkosten usw. beantragen Sie bitte direkt bei der Arbeitsagentur.