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Bildungskosten von der Steuer absetzen

Lebenslanges Lernen ist von uns allen gefordert und notwendig geworden. Die Kosten für die von Ihnen besuchten Fort- und Weiterbildungen können Sie beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Seit Neuerem gilt das für alle Weiterbildungen, die die Erhaltung Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten fördern und zur Anpassung dieser an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse führen. Der berufliche Bezug muss jedoch erkennbar sein. Und: Sie können diese unter Umständen als Werbungskosten günstiger geltend machen alsnicht als Sonderausgaben. 

Welche Ausgaben gehören dazu?
Beispielsweise 

  • Seminar- und Lehrgangskosten
  • Kosten für ein Zweitstudium
  • Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongress­reisen 
  • neben den Teil­nahme­gebühren auch Reise- und Über­nachtungs­kosten
  • Ausgaben für Fach­literatur, Internet, Ausdrucke und Kopien
  • Kreditzinsen und -gebühren (wenn Sie die Weiterbildung über einen Kredit finanzieren).

Mehr Informationen erhalten Sie (unter anderem) bei der Stiftung Warentest unter www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-4886434/