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Bildungskredit - neue Regelungen für Studierende und SchülerInnen

Ab April 2009 gelten für den Bildungskredit neue Bestimmungen. Denn Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwändig, sie kosten auch Geld. Zusätzlich zu BAföG-Leistungen können Sie unter Umständen für den Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Schulausbildung auch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit erhalten. Zumindest wenn Sie bereits in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase sind.

Für post­graduale Studiengängen beispielsweise gilt dies von Anfang an, vorausgesetzt Sie haben zuvor ein grund­ständiges Studium abgeschlossen. 

Detaillierte Informationen zu den neuen Förderbestimmungen erhalten Sie auf den folgenden Informations-Websites des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

www.das-neue-bafög.de

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren