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Bildungsprämie für die berufliche Weiterbildung mit geänderten Voraussetzungen

Die Bildungsprämie ist ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Sie besteht aus den beiden Komponenten der Bildungsprämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Mit dem Bildungsprämiengutschein fördert der Bund die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.

Mit dem Prämiengutschein können Sie einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von maximal 500,- € in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie mindestens den gleichen Betrag selbst aufbringen. Mit der Bildungsprämie können Sie einmal alle zwei Jahre eine berufliche Weiterbildung zur Hälfte finanzieren.

Den Prämiengutschein können Sie bei diversen Berliner Beratungsstellen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs beantragen - unter anderem bei Inpäd e.V. - Weiterbildung und Beratung für Frauen und Frauenzentrum Marie e.V.

Dabei wird zunächst überprüft, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsgutscheins erfüllen (Erwerbsstatus, Jahreseinkommen, Aufenthaltsstatus). Im nächsten Schritt wird bei der Feststellung des Bildungsziels geklärt, ob es sich bei der gewünschten Weiterbildung um eine berufliche Weiterbildung handelt. Danach werden mindestens drei geeignete Weiterbildungsträger benannt. Abschließend wird der Prämiengutschein ausgestellt und Ihnen zusammen mit einem Merkblatt für Weiterbildungsträger ausgehändigt.

Nach der Ausstellung ist der Prämiengutschein drei Monate lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss er bei einem Weiterbildungsträger eingelöst worden sein. Das heißt: die Anmeldung bei einem Bildungsträger muss erfolgt sein, die Weiterbildungsmaßnahme selbst kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Das Weiterbildungssparen ist die zweite Komponente der Bildungsprämie: Sie können zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verwenden, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf doe Arbeitnehmersparzulage verlorengeht. Die Förderung durch das Weiterbildungssparen erfolgt unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung für die unschädliche Entnahme von Sparguthaben ist die Ausstellung eines sogenannten Spargutscheins, in dem das Weiterbildungsziel und die in Frage kommenden Weiterbildungsanbieter benannt werden. Den Spargutschein müssen Sie bei dem ausgewählten Finanzinstitut einreichen.

Was müssen Sie beachten?
Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin bei einer der beiden oben genannten Beratungsstellen. Klären Sie in diesem Gespräch möglichst schon vorab, ob Sie alle für die Ausstellung des Bildungsgutscheins in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen und Informationen haben. Da die Bildungsprämie nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden kann, ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet sind.

Insbesondere sollten Sie bereits wissen, welche Weiterbildung Sie besuchen möchten und  eventuell auch von welchen Weiterbildungsträgern ein entsprechendes Angebot gemacht wird. Der Prämiengutschein gilt nur für die festgestellten Bildungsziele und die eingetragenen Bildungsträger.

Wenn Sie sich über Ihre Weiterbildungsziele noch nicht im Klaren sind, nehmen Sie eine Beratung bei einer der Berliner Weiterbildungsberatungsstellen in Anspruch, bevor Sie den Prämiengutschein beantragen. Informationen hierzu und Termine bei den Weiterbildungsberatungsstellen für Frauen erhalten Sie bei der FIONA-Infoline für Frauen unter der Telefonnummer 0180-11 34 662 (3,9 Ct/min).

Weitere aktuelle Infos zur Bildungsprämie finden Sie auf der Webseite der Service- und Programmstelle "Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bildungspraemie.info.