Sie sind hier:

Bildungsprämie: Neue Förderkonditionen ab Juli

Ausdehnung der Einsatzbereiche, keine Altersgrenze, jährliche Förderung

Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um dabei zu unterstützen, berufliche Ziele zu verwirklichen. Durch die neuen Förderkonditionen der Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner*innen und Pensionär*innen, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend für den Erhalt ist allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Paaren).

Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 abgerechnet werden. Und: Ab sofort kann die Bildungsprämie jedes Jahr in Anspruch genommen werden. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. 

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Die Prämie ist jedoch auf 500 EUR begrenzt.

Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen www.bildungspraemie.info und an der kostenfreien Hotline: 0800 26 23 000. 

Den Prämiengutschein können Sie bei diversen Berliner Beratungsstellen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs beantragen - unter anderem beim Frauenzentrum Marie e.V. und bei Inpäd e.V. - Weiterbildung und Beratung für Frauen.