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Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung nutzen

Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz sichert Ihnen als ArbeitnehmerIn bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Sie können Veranstaltungen wählen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Mehr Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden  Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. 

Eine Übersicht zu den aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales. Sie können sich eine Liste der Veranstaltungen herunterladen oder sich die einzelnen Veranstaltungen ansehen.