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Broschüre "Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche"

Erwachsene Person mit Kind an der Hand

Foto: Ratna Fitry - Pixabay

Neue Broschüre vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Alleinerziehende sind vielfach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit, gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Welche Unterstützung kommt in Frage, was muss zuerst und wo beantragt werden?

Der VAMV hat mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine 24-seitige Info-Broschüre zu möglichen staatlichen Untersützungsleistungen herausgegeben. Diese erhalten Sie auch als PDF-Dokument.

Es geht um folgende Leistungen:

  • Der Kinderzuschlag soll Familien unterstützen, in denen das Einkommen der Eltern nicht für die ganze Familie reicht.
  • Parallel zum Kinderzuschlag können Sie mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten bekommen.
  • Falls Sie aber weniger verdienen, als Sie für sich und Ihre Familie für das existenzielle Minimum zum Leben benötigen, haben Sie stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII)
  • Wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kitakosten erhalten.
  • Außerdem wird das Kindergeld erläutert,
  • ebenfalls die Steuerklasse II für Alleinerziehende.
     

Bei Fragen und Problemen bieten die meisten Landesverbände des VAMV professionelle Beratung an. Zu den Beratungsangeboten des VAMV Landesvebandes Berlin geht es hier: https://www.vamv-berlin.de/angebote/persoenliche-beratung/telefonberatung/.