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Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung – Überblick und Kritik

Am 5. März 2026 hat der Bundestag das Bürgergeld abgeschafft und durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende" (auch „Grundsicherungsgeld" genannt) ersetzt. Der Bundesrat hat am 27. März zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft.

Bild: BERIT

Umfassende Gesetzesreform

Die Bundesregierung spricht von einer „aktivierenden Grundsicherung", die Eigenverantwortung stärken soll. Kritiker*innen sehen dagegen einen Rückschritt, der das Existenzminimum gefährdet und soziale Härten für vulnerable Gruppen – insbesondere Familien, Ältere und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – deutlich verschärft.

Überblick zu den wichtigsten Änderungen

Härtere Sanktionen

Bei erheblichen Pflichtverletzungen (z. B. Ablehnung zumutbarer Arbeit, Abbruch von Maßnahmen) droht eine 30-prozentige Kürzung für drei Monate. Im Extremfall können bis zur vollständigen Streichung der Leistungen reichen – einschließlich der Kosten für die Unterkunft. 

Vermögensprüfung von Anfang an

Die großzügigere einjährige Vermögenskarenz des Bürgergelds wurde gekippt. Schonvermögen wird altersabhängig gestaffelt: von 5.000 € (unter 20 Jahre) bis maximal 15.000 € (ab 51 Jahre). Vermögen oberhalb dieser Grenzen muss vor dem Leistungsbezug eingesetzt werden.

Wohnkosten und Angemessenheit

Die bisherige Schonfrist für Wohnkosten entfällt weitgehend; Jobcenter können früher auf einen Umzug in günstigere Wohnungen drängen. Bei wiederholten Verstößen können auch die Mietkosten gekürzt oder gestrichen werden.

Vermittlungsvorrang

Ziel ist die schnellstmögliche Vermittlung in Arbeit – auch in kurzfristige Beschäftigungen.
Im Vergleich zu  den bisherigen Bürgergeld-Regelungen treten Qualifizierungsmaßnahmen stärker in den Hintergrund.

Andere Zielgruppen - bestimmte Gruppen werden ins SGB XII geschoben

Die neue Grundsicherung konzentriert sich stärker auf arbeitsmarktnähere Personen, während dauerhaft nicht Erwerbsfähige in andere Leistungssysteme verlagert werden. Je nach Leistungsfähigkeit sollen dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen stärker in die Sozialhilfe nach dem SGB XII wechseln. Das prüfen Jobcenter und Sozialämter im Einzelfall. 

Die neue Grundsicherung grenzt die Zielgruppe strenger ab:

  • Menschen, die wegen psychischer Erkrankungen, Kinderbetreuung oder Pflege längerfristig weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, sollen in den Sozialhilfebereich nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wechseln.​
  • Für bestimmte ausländische Leistungsberechtigte werden Bezugsdauern im SGB II begrenzt (z. B. maximal zwölf Monate am Stück und fünf Jahre im gesamten Erwerbsleben).​

Unverändert bleibt:

  • hteDer Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 weiterhin bei 563 €.
  • Selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum bleibt geschützt.
  • Rechtsgrundlage ist weiterhin das SGB II.

Kritik von Sozialverbänden und Opposition

Sozialverbände, Gewerkschaften und Oppositionsparteien haben die Reform ungewöhnlich geschlossen abgelehnt. Es handelt sich um einen massiven Sozialabbau – die Reform verschärfe Armut statt sie zu bekämpfen.

Befürchtet wird, dass

  • Sanktionen bis zur Streichung der Miete führen zu mehr Wohnungslosigkeit.
  • die Gesetzesreform keinen in existenzsichernde Arbeit bringt, sondern einen sozialen Rückschritt darstellt.
  • Kinder in sanktionierten Haushalten existenzielle Not erleiden.
  • die Reform auf einem „System aus Misstrauen" beruht und dies stifte3– Millionen werden unter Generalverdacht gestellt, obwohl nur wenige gegen Regeln verstoßen.
  • der Vermittlungsvorrang führt nur zu kurzfristigen Jobs und zu einem schnellen Rückfall ins Jobcenter.

Neu gegründetes Sozialstaatbündnis: Gemeinsam für einen starken und zukunftssicheren Sozialstaat

Am 10. März haben vierzehn zivilgesellschaftliche Organisationen mit zusammen über 20 Millionen Mitgliedern, Beschäftigten, ehrenamtlich Aktiven und Ratsuchenden ein Bündnis für einen starken Sozialstaat gegründet. Das Bündnis aus Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften sowie Umwelt- und Mieterverbänden will der zunehmend einseitigen politischen Debatte entgegentreten, in der der Sozialstaat häufig vor allem als Kostenfaktor oder als finanziell nicht tragfähig dargestellt wird. Stattdessen betonen die beteiligten Verbände die zentrale Bedeutung sozialer Sicherungssysteme für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Teilhabe und für die demokratische Stabilität.

Große Unterstützung für den Sozialstaat in der Bevölkerung

Eine repräsentative Umfrage in ihrem Auftrag zeigt: Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt eine starke soziale Sicherung, deren gerechte Finanzierung - und hält eine bessere Ausstattung sozialer Einrichtungen für nötig.

Appell an die Politik: Den Sozialstaat besser machen

Die Organisationen rufen die Bundesregierung auf den, Sozialstaat im Sinne der Bevölkerung weiterzuentwickeln (siehe Aufruf, PDF-Dokument). 

Beteiligte Organisationen:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Arbeiterwohlfahrt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutscher Caritasverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, IG Metall, Sozialverband Deutschland, SoVD Sozialverband, VdK Deutschland, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Volkssolidarität, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.