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Das gilt jetzt beim Elterngeld - neu seit September 2021

Eltern sitzen mit Baby auf einem Sofa

Foto: StockSnap - Pixabay

Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. September geboren werden gibt es Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu fördern. Auch sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Auch die Antragstellung soll einfacher gemacht werden.

Die Einzelheiten der Elterngeld-Reform

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, die das Elterngeld verbessern.


Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben - also auf volle vier Arbeitstage.

Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden

Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, müssen jetzt nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.


Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung profitieren künftig von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen. So werden zum Beispiel die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Einkommensgrenzen

Nur Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, erhalten Elterngeld. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Detaillierte Informationen gibt es in der aktuellen Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021" (PDF-Dokument).