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Das "Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm" des Berliner Senats

Das neue „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm – Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ (GPR II) – umfasst erstmalig alle Senats- und Bezirksverwaltungen mit eigenen Maßnahmenplänen. Zusätzlich wurde das bundesweit einmalige „Leitbild Gleichstellung im Land Berlin“ beschlossen. Es gibt dabei erstmals eine übersichtliche, für alle Ebenen der Verwaltung verbindliche Orientierung für gleichstellungsbasierte Entscheidungen.
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR II), dessen Vorläufer von 2008 jetzt konkretisiert worden ist, definiert wesentliche Handlungsfelder und Ziele, die als Bestandteile der Regierungspolitik vorrangig im Fokus der Gleichstellung der Geschlechter stehen. Die fünf wichtigsten Handlungsfelder sind: Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, Demografie, soziale Gerechtigkeit und Integration.

Das „Leitbild Gleichstellung im Land Berlin“ gibt Orientierung und Beteiligungsmöglichkeiten für Verwaltung und Zivilgesellschaft. Das Leitbild bezieht sich auf Frauen und Männer, Jungen, Mädchen und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentitäten, in ihren verschiedenen Altersstufen und ihrer Vielfalt in Bezug auf sexuelle Orientierung, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung.

Fachliche und bezirkliche Leitbilder sollen das Leitbild des Landes Berlin detailliert, überprüfbar und praxisnah untersetzen.