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Änderung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende: seit 2023 gilt das neue Bürgergeld

Portemonnaie

Foto: Myriams-Fotos - Pixabay

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum Bürgergeld weiterentwickelt.

Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Schritten, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft: 

1. Höhere Regelsätze und Neuregelungen der Leistungsminderungen:

Die Regelsätze sind seit dem 1. Januar 2023 gestiegen - je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro. Die Vorgaben für Sanktionen, also Leistungsminderungen werden neu geregelt.

2. Neue Ebene der Zusammenarbeit, neue Chancen auf Arbeit:

Grundlage der Zusammenarbeit sollen Kooperation und Vertrauen sein. Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit. Dieser ist verständlich und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Die erste Einladung zur Erarbeitung des Kooperationsplans erfolgt unverbindlich. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind seit dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.

3. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund:

Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) wird daher abgeschafft. Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden.

Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden.

3. Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung:

Vermögen und Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 12 Monaten Bürgergeldbezug überprüft. Die Heizkosten werden aber nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.

Nach Ablauf der 12 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, wird künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich wurden auf 30 Prozent angehoben.

4. Digitale Antragstellung möglich­­­

Unter www.jobcenter.digital können Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online gestellt werden. Es können auch weitere Angebote online genutzt werden: Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen, Nachweise nachreichen.
 

Reform in zwei Stufen

Zum 1. Juli 2023 treten dann u.a. die Regelungen, die die Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit den erwerbslosen Kund*innen regeln in Kraft:

  • höhere Freibeträge für Erwerbstätige
  • mehr unverkürzte berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Grundkompetenzerwerb
  • Nichanrechnung von Mutterschaftsgeld
  •  Kooperationsplan
  • Ganzheitliche Betreuung/Coaching
  • Bürgergeldbonus
  • Weiterbildungsgeld
  • Entfristung Weiterbildungsprämie

 

Konkrete Informationen entnehmen Sie der Informationsserie 'Arbeit & Existenzsicherung' der Beratungsstelle Frau und Arbeit im Bildungs- und Beratungszentrum Raupe & Schmetterling - Frauen in der Lebensmitte e.V. Diese hat ein aktuelles Infoblatt als PDF-Dokument zum Bürger*innengeld! herausgegeben. Alles was Sie zu den Anspruchsvoraussetzungen, Einsatz von Vermögen, Kosten der Unterkunft aber auch zur Anrechnung von Einkommen etc. wissen müssen, erfahren Sie in 7 Regelungen zum Bürger:innengeld.