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Der berlinpass heißt jetzt Berechtigungsausweis

In Berlin erhalten Leistungsberechtigte Zugang zum Berlin-Ticket S und zu zahlreichen weiteren Vergünstigungen wie ermäßigten Eintritt zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten.

Frau starrt auf ein buntes Sparschwein

Bild: luxstorm - Pixabay

UPDATE vom 20.1.2025
 

Änderung:

Zum 1. Januar 2025 endete das seit 2023 bestehende Interimsverfahren zur Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis des sogenannten “Berechtigungsnachweises”. 

Seitdem sind weder der Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich, um das Berlin-Ticket S zu nutzen.

Das Berlin-Ticket S ist in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin als Nachweis ihrer Berechtigung nutzen.
Diese Regelung ist befristet bis zum 1. Oktober 2026.

Unten stehende 

Quelle: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/

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Neuer Name und neue Ansprechpartner für Informationen

Leistungsberechtigt für das Berlin-Ticket S sind alle Berliner*innen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Damit können Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Sportaktivitäten verbilligt genutzt werden. Außerdem kann damit das VBB-Kundenkarte Berlin S (Sozialticket) der BVG erworben werden.

Seit Anfang des Jahres 2023 wird der Berechtigungsnachweis abhängig von der nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen ausgestellt, beispielsweise dem Amt für Soziales, dem Jobcenter oder dem Wohnungsamt. Der neue Berechtigungsnachweis wird automatisch von der entsprechenden Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum der Leistungsbewilligung verschickt. Es ist nicht nötig einen Antrag zu stellen.

Der Berechtigungsnachweis ist ein Papier in DinA4-Format , darauf steht für jede aufgeführte Person der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Gültigkeitszeitraum und ein QR-Code. Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer wird von der BVG für die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S benötigt. 

Damit Sie die Vergünstigungen z. B. für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, Museen, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Berechtigungsnachweis  bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen. Alle Angebote in Berlin finden Sie auf dieser Angebotsseite.

Weitergehende Informationen zum Berechtigungsnachweis finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung