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Der berlinpass heißt jetzt Berechtigungsausweis

Mit dem Berechtigungsnachweis erhalten Sie als Leistungsberechtigte Zugang zum Berlin-Ticket S und zu zahlreichen weiteren Vergünstigungen wie ermäßigten Eintritt zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten.

Frau starrt auf ein buntes Sparschwein

Bild: luxstorm - Pixabay

Neuer Name und neue Ansprechpartner für die Ausstellung

Den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S erhalten alle Berliner*innen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen erhalten. Damit können Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Sportaktivitäten verbilligt genutzt werden. Außerdem kann damit das VBB-Kundenkarte Berlin S (Sozialticket) der BVG erworben werden.

Seit Anfang des Jahres 2023 wird der Berechtigungsnachweis abhängig von der nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen ausgestellt, beispielsweise dem Amt für Soziales, dem Jobcenter oder dem Wohnungsamt. Der neue Berechtigungsnachweis wird automatisch von der entsprechenden Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum der Leistungsbewilligung verschickt. Es ist nicht nötig einen Antrag zu stellen.

Der Berechtigungsnachweis ist ein Papier in DinA4-Format , darauf steht für jede aufgeführte Person der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Gültigkeitszeitraum und ein QR-Code. Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer wird von der BVG für die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S benötigt. 

Damit Sie die Vergünstigungen z. B. für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, Museen, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Berechtigungsnachweis  bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen. Alle Angebote in Berlin finden Sie auf dieser Angebotsseite.

Weitergehende Informationen zum Berechtigungsnachweis finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung