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Neugeregelt: der Pflegeberuf wird generalistischer

Hände werden behandelt

Foto: andreas160578 - Pixabay

Der allgemeine Abschluss „Pflegefachfrau/ -mann“ ersetzt künftig die bislang getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Die neue, generalistische Ausbildung ist EU-weit anerkannt.

Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege in der Ausbildung zusammenzuführen, finden viele sinnvoll - befürchtet wird allerdings, dass die Ansprüche an die neue Ausbildung und damit an die Auszubildenden zu hoch sind.

In der neuen generalistischen Ausbildung lernen Pflegefachkräfte, Menschen aller Altersstufen und Lebenslagen zu betreuen. Ob mit Kinderkrankheiten oder Altersschwäche, ob auf der Intensivstation oder zuhause in den eigenen vier Wänden. Das soll die Absolvent*innen flexibler einsetzbar machen. Es gibt jedoch nicht mehr Theoriestunden, das heißt den Auszubildenden wird mehr Lernen in Eigenverantwortung überlassen. Die generalistische Ausbildung bis zur staatlichen Abschlussprüfung dauert drei Jahre. Auszubildende, die ihren beruflichen Schwerpunkt in der Altenpflege oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr wählen, ob sie einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

Und: Es wird kein Schulgeld mehr geben. Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bei Umschulungen werden die Kosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen, dabei wird die Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung endlich dauerhaft verankert.

Fragen und Antworten zum neuen Pflegeberufegesetz