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Die neuen BAföG-Regelungen für Auszubildende

Neben der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge erfolgten bei der BAföG-Reform auch grundlegende Änderungen. Auszubildende mit Migrationshintergrund, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, können nunmehr gefördert werden, ohne dass dies an eine Mindesterwerbsdauer der Eltern geknüpft wird.

Auch wenn Sie Ihre Ausbildungen ganz oder teilweise im Ausland (EU-Ausland und Schweiz) absolvieren, können Sie gefördert werden. Ebenfalls können Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, förderungsfähig sein. 

Mehr Informationen finden Sie auf dem Infoportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.