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Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß § 25 Absatz 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Von Februar 2007 bis Ende März 2009 haben insgesamt 638 Personen eine Anfrage zur Benachteiligung aufgrund von Geschlecht gestellt. Damit war Geschlecht das zweithäufigste Diskriminierungsmerkmal (über 40 Prozent) nach den Benachteiligungen aufgrund von Behinderung mit 667 Fällen.

Von den restlichen 1.084 Anfragen entfielen 512 auf das Merkmal Alter, 377 auf das Merkmal Ethnische Herkunft/ Rassistische Diskriminierungen, 109 auf das Merkmal sexuelle Identität, 75 auf das Merkmal Religion und 11 auf das Merkmal Weltanschauung. In rund 100 Fällen hat die ADS Stellungnahmen der Beteiligten eingefordert. Dabei sind überwiegend Stellungnahmen zu den Merkmalen Behinderung und Geschlecht angefordert worden. Dies ging aus einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag an die Bundesregierung vom

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine zentrale Rolle im Kampf gegen Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Dies soll zum einen durch Unterstützung der Betroffenen und zum anderen durch Öffentlichkeits- und analytische Arbeit geschehen. Bei ihrer Tätigkeit soll sie Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Diskriminierung tätig sind, einbeziehen.