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Diskussion zum geplanten Berliner Weiterbildungsgesetz - auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive

Mensch beim Lernen auf dem Bett

Foto: Free-Photo - Pixabay

Worauf zielt das geplante Berliner Weiterbildungsgesetz?

Ein Weiterbildungsgesetz für Berlin wurde in der Koalitionsvereinbarung (S. 19) beschlossen. Damit soll im Bereich Erwachsenenbildung Bestehendes gesichert und Innovatives gefördert werden. Erwachsenenbildung wird damit auch in Berlin eine erste eigene gesetzliche Grundlage bekommen und dadurch neben Kindergarten, Schule und Hochschule als vierte Säule des Bildungswesens anerkannt.

Übergeordnetes Ziel des geplanten Gesetzes ist es, das Lern-Angebot für Erwachsene in Berlin zu stärken und zu verbessern. Es bezieht sich auf alle Einrichtungen, die Lernangebote für Erwachsene vorhalten: auf die bezirklichen Volkshochschulen (VHSn), die Landeszentrale für politische Bildung und auch private Einrichtungen, Träger von Projekten und Maßnahmen der Erwachsenenbildung.

Bereits im Vorfeld Kritik und Anregungen

Bereits 2017 in der Phase der Erarbeitung des Entwurfs bemängelte Bernd Käpplinger, Professor für Weiterbildung an der Universität Gießen (und ehemals Juniorprofessor an der HUB), in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel, dass der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, bestehende Strukturen zu sichern und außerdem ein neues Servicezentrum für die Volkshochschulen zu schaffen, nicht ambitioniert genug für eine Metropole wie Berlin sei. Darüber hinaus kritisierte er, dass die das Gesetz vorbereitende Diskussion nur in kleinen Zirkeln stattfände unter Ausschluss der interessierten Öffentlichkeit und der Expertise dreier Universitäten.
Die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin - Stadt der Frauen hieß das geplante Berliner Weiterbildungsgesetz willkommen und hat 2018 ein Positionspapier „Vorschläge für ein die Gleichstellung unterstützendes Berliner Weiterbildungs-/ Erwachsenenbildungsgesetz“ dazu abgegeben. Gefordert wird ein Berliner Weiterbildungs-/Erwachsenenbildungsgesetz, in dem Wege zu einer umfassenden Kompetenzbilanzierung verankert sind, das Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe fördert, inklusiv ist, offen für die Vielfalt des Lernens, sowie für partnerschaftliche Entwicklung von Lernangeboten und neue Lernorte.

Seit Juni liegt das "Gesetz über die Erwachsenenbildung in Berlin" im Entwurf vor. Es hat drei strukturelle Ziele:

  • Stärkung und strukturelle Absicherung der bestehenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin: Volkshochschulen und Berliner Landeszentrale für politische Bildung
  • Aufbau von bildungspolitischen Steuerungs- und Förderinstrumenten im Feld der Erwachsenenbildung
  • Öffentliche Sichtbarkeit für und Debatte um den Bildungsbereich Erwachsenenbildung.

 

Beteiligungsverfahren

Zum Entwurf wurden ausgesuchte Träger um Diskussion und Stellungnahme gebeten - darunter auch drei Beratungs-Einrichtungen aus unserem Beratungsnetzwerk Berufsperspektiven für Frauen. Beschlossen werden soll es im April 2020. Die Stellungnahmen der Volkshochschulen wurden bereits im Vorfeld intern eingearbeitet.

Öffentlich sind zwei Stellungnahmen zum Entwurf im Internet:

  • die Stellungnahme der Überparteilichen Fraueninitative (vom 20.08.2019):
    Vermisst wird ein explizites Signal für die gleichberechtigte Wertschätzung, Erhebung, Dokumentation und Reflexion auch informell und nicht formal erworbener Kompetenzen - diese würde insbesondere Frauen zu Gute kommen.
    Der ÜPFI-Vorstand fordert nicht nur "implizit die Förderung von Kompetenzenbilanzierung durch die Umsetzung des Gesetzes möglich zu machen, sondern die Förderung von Kompetenzenbilanzierung als Aktivposten in das Gesetz aufzunehmen und damit (..) dieses gesellschafts- und gleichstellungspolitisch so wichtige Signal zu senden."
  • die Stellungnahme der Fachgruppe Erwachsenenbildung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverbands Berlin (vom 30.08.2019):
    Gefordert wird mehr Transparenz und Partizipation sowie eine finanzielle Absicherung aller Akteure und Beteiligten. Die einzelnen Abschnitte des Gesetzesentwurfs werden konkret kommentiert und ergänzt.