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Eine Berufsausbildung in Teilzeit ist möglich

Wenn auf Ihrer Seite als Auszubildende ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt, ist eine Berufsausbildung auch in Teilzeit möglich. Dies wird dabei grundsätzlich bei Eltern und bei Menschen angenommen, die Angehörige pflegen und versorgen. Die Möglichkeit eine Berufsausbildung auch in Teilzeit zu leisten, wurde bereits durch die Reform des Berufsbildungsgesetzes 2005 geschaffen.

Die verkürzte Arbeitszeit wird individuell zwischen Ausbildungsbetrieb und der Auszubildenden festgelegt. Als Richtschnur für die Berufsausbildung in Teilzeit gilt eine wöchentliche Ausbildungszeit von 25 Stunden. In der Regel sollte sich die Gesamtdauer der Ausbildung dadurch nicht verlängern. 

Die Ausbildungszeit kann auch auf 20 Wochenstunden verkürzt werden, wenn in dieser Zeit die notwendigen beruflichen Fertigkeiten vermittelt werden können. In diesem Fall verlängert sich aber meist die Ausbildungsdauer.

In Berlin setzt sich das Netzwerk für Teilzeitberufsausbildung dafür ein, dass diese Form der Berufsausbildung als selbstverständlichere Alternative wahrgenommen wird. Dafür wurde eine Informationsplattform, die für Betriebe ebenso wie für Ausbildungsinteressierte Informationen, Ansprechpartner, Beratungsstellen, rechtliche Grundlagen und Praxisbeispiele für die Umsetzung dieses Berufsausbildungsweges bereithält.

Zur Infoplattform des Berliner Netzwerk für Teilzeitberufsausbildung gelangen Sie hier.