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Zum Ferienbeginn: Was gilt bei Ferienjobs für Schüler*innen?

Demnächst beginnen die Sommerferien in Berlin. Viele Jugendliche suchen sich einen Ferienjob. Dabei gibt es klare Regeln, die für Jugendliche, deren Eltern und Arbeitgeber gelten. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Junge Frau in einem Verkaufskiosk für Eis mit Kundin

Foto: Silviu on the street - Pixabay

Ferienjobs für Schüler*innen sind befristete Arbeitsverhältnisse während der Schulferien

Eine gute Idee, nicht nur um das Taschengeld aufzubessern, sondern auch um Neues zu lernen. Durch das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend werden Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, zu schwer oder zu gefährlich ist, geschützt.

Kinder dürfen erst ab 13 Jahren ein Arbeitsverhältnis eingehen (ausgenommen sind kleine Gefälligkeiten im Familien- und Bekanntenkreis, beispielsweise im Garten helfen oder auf die Haustiere der Nachbarn aufpassen. Die Eltern müssen einverstanden sein.

13- bis 14jährige dürfen maximal 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten übernehmen. Geeignete Ferienjobs sind beispielsweise Nachhilfe geben, Zeitungen austragen oder Einkäufe für andere erledigen. 

Jugendliche, die zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, dürfen bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Dabei dürfen sie jede Arbeit ausführen, wenn diese nicht körperlich oder seelisch gefährlich ist. Verboten ist das Heben schwerer Lasten, der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm. Gut geeignet als Ferienjob ab 15 Jahren ist beispielsweise ein Job in einem Café, als Aushilfe im Supermarkt, Babysitten oder ähnliches.

Die Jugendlichen dürfen höchstens an fünf Tagen in der Woche jobben und nicht mehr als acht Stunden am Tag. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für junge Menschen grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch gelten für  Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk Ausnahmen. Hier dürfen Jugendliche auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen über 16jährige auch bis 22 Uhr arbeiten.

Für 18jährige gilt das Jugendschutzgesetz nicht mehr - ältere Schüler*innen dürfen daher jeden Job machen, den sie finden.