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Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

Junge Frau mit Schneiderpuppe

© Elnur - fotolia.com

Was tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht? Durchschnittlich kommen Auszubildende laut Tarif pro Monat auf 800 EUR brutto im Monat (2014). Von den rund 645 EUR, die dann netto bleiben, lässt sich in vielen Regionen der eigene Lebensunterhalt nicht bestreiten. Welche Unterstützung könnten Auszubildende noch bekommen?

Kindergeld
Für Auszubildende gibt es Kindergeld, mindestens 184 Euro pro Monat. Wer nicht mehr zuhause wohnt, hat Anrecht auf das Kindergeld und kann es sich auch direkt auszahlen lassen - per Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Berufsausbildungsbeihilfe
Diese Unterstützung vom Staat bekommen nur die Auszubildenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, z.B. weil sie wegen der Ausbildung bei den Eltern ausziehen müssen. Die Höhe ist abhängig von der finanziellen Situation der Eltern - maximal gibt es 584 EUR. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Wohngeld (unter besonderen Umständen)
Auszubildende haben unter Umständen auch Anspruch auf Wohngeld- nämlich wenn die Berufsausbildungsbeihilfe und die Ausbildungsvergütung zusamengezählt nicht ausreichen, um das eigene Leben zu finanzieren. Dies kommt aber in der Praxis immer nur dann infrage, auch noch eigene Kinder zu versorgen sind.

BAföG (nur ausnahmsweise)
Bundesausbildungsförderung (BAföG) erhalten nur Studierende und SchülerInnen. Auszubildende, die eine duale Ausbildung machen, haben darauf keinen Anspruch. Wer jedoch an einer Berufsfachschule lernt, hat Anspruch auf BAföG. Auch diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Bildungskredit
Volljährige Auszubildende können maximal 7.200 EUR als Bildungskredit für die Zeit ihrer gesamten Ausbildung erhalten. Der Bildungskredit wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Das Geld muss nach der Ausbildung mit einem niedrigen Zinssatz zurückgezahlt werden. Monatlich sind dann 120 EUR fällig.