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Fotos in Bewerbungsschreiben

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können Bewerberinnen und Bewerber darauf verzichten, ein Foto mitzuschicken. In so genannte anonymisierte Bewerbungen ist es sogar zulässig  Angaben zum Geburtsdatum und zum Familienstand wegzulassen. In den USA und in Großbritannien ist dies schon länger Praxis. Allerdings kennen hier bei uns bislang nur wenige Personalverantwortliche diese Regelung und selbst wenn sie bekannt ist, wird sie noch nicht flächendeckend akzeptiert. Deshalb raten viele ExpertInnen, sich nach wie vor klassisch zu bewerben, um keinen Nachteil zu erfahren.

Das Gleichbehandlungsgesetz, das seit August 2006 in Kraft ist, ahndet Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung sowie wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Jung oder alt, hell- oder dunkelhäutig sind Merkmale, die sich aus Fotos ablesen lassen. Künftig wird es in immer mehr Stellenausschreibungen heißen: "Bitte senden Sie uns  keine persönlichen Informationen wie Lichtbild etc. zu."