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Freiwilligendienst mit neuem Taschengeld: Das gilt jetzt für den Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bringt Menschen jeden Alters in gemeinnützige Einsätze. Zum 15-jährigen Bestehen steht das Programm vor möglichen Veränderungen. Ein Überblick über Voraussetzungen, Ablauf und aktuelle Zahlen.

KI-erstellt (ChatGPT), 22.08.2026

Für alle Generationen offen

Der BFD wurde 2011 als Nachfolger des ausgelaufenen Zivildienstes eingeführt und feierte in diesem Jahr sein 15-jähriges Bestehen. Jährlich engagieren sich rund 33.000 Menschen im Programm. Mitmachen kann grundsätzlich jedeR, der die Vollzeitschulpflicht abgeschlossen hat – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Schulabschluss. Der Dienst richtet sich damit sowohl an junge Erwachsene zur beruflichen Orientierung als auch an ältere Menschen, die sich nach dem Berufsleben gesellschaftlich einbringen möchten.

Einsatzstellen gibt es bundesweit in sozialen, kulturellen, ökologischen und anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen – etwa Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Theater oder auch im Bereich IT und Cybersicherheit. Passende Stellen finden Interessierte auf bundesfreiwilligendienst.de. Der Dienst dauert meistens zwölf Monate, möglich sind sechs bis 18 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate – auch in Teilzeit.

Taschengeld und Leistungen

Seit Januar 2026 liegt die Obergrenze für das monatliche Taschengeld bei maximal 676 Euro; die genaue Höhe vereinbaren Freiwillige mit ihrer Einsatzstelle. Sozialversicherungsrechtlich ist der BFD einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt: Die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, der Kindergeldanspruch bleibt in der Regel bestehen. Am Ende gibt es ein schriftliches Zeugnis, das sich bei Bewerbungen einsetzen lässt; manche Hochschulen rechnen den Dienst als Wartesemester oder Praktikum an.

BFD oder FSJ – wo liegt der Unterschied?

Im Alltag unterscheiden sich BFD und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kaum: Beide bieten Einsätze in gemeinnützigen Einrichtungen, vergleichbares Taschengeld und Bildungsseminare. Der Unterschied liegt vor allem in Zuständigkeit und Zielgruppe: Das FSJ ist Ländersache und richtet sich an junge Menschen bis 26 oder 27 Jahre, der bundesweite BFD kennt keine Altersgrenze. Zudem bietet der BFD mehr Einsatzfelder – etwa Verwaltung oder Katastrophenschutz – und kann nach fünf Jahren erneut geleistet werden.

Ansprüche auf Arbeitslosengeld

Während des BFD zahlt die Einsatzstelle vollständig in die Arbeitslosenversicherung ein. Wer mindestens zwölf Monate versichert war und anschließend arbeitslos wird, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Reform in Sicht

Der runde Geburtstag fällt in eine Zeit möglicher Umbrüche: Zum 1. Januar 2026 ist der neue, zunächst freiwillige Wehrdienst gestartet. Die Bundesregierung plant zudem, den BFD gemeinsam mit einem neuen Zivildienst unter einem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz zusammenzuführen. Wie sich das auf Einsatzstellen und Konditionen auswirkt, ist noch offen.