Das Integrationsgesetz von 2016 erweiterte die Voraussetzungen für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis - wirkt sich aber laut neuer Studie für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig aus
Seit 2016 dürfen sich Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, hierzulande unbefristet niederlassen. Voraussetzungen sind: hinreichende Kenntnisse der deutschen Gesellschafts- und Rechtsordnung und der deutschen Sprache nachweisen, über ausreichend Wohnraum verfügen und den Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Letzteres bedeutet im Regelfall, dass sie existenzsichernd erwerbstätig sein müssen.
Eine Befragung von Geflüchteten aus dem Jahr 2020 unter anderem des IAB - Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (Quelle s. u.) zeigt, dass weibliche Geflüchtete diese Voraussetzungen in der Regel seltener erfüllen. Geflüchtete Frauen schließen bislang seltener als Männer einen Integrationskurs des BAMF ab, der als Nachweis gilt. Auch die geforderte deutsche Sprachkompetenz können sie seltener nachweisen. Des weiteren nehmen sie deutlich seltener als Männer am Erwerbsleben teil. Weiter verstärkend wirkt: Wer weniger Chancen auf eine unbefristete Niederlassung hat, hat auch geringere Chancen auf eine Integration am Arbeitsmarkt, da Betriebe bevorzugt Menschen mit unbefristeter Aufenthaltsperspektive einstellen und weiterbilden.
Verheiratete Frauen können die ökonomischen Voraussetzungen der Niederlassung (ausreichend Wohnraum, Lebensunterhaltssicherung) gegebenenfalls dadurch erfüllen, dass sie einen erwerbstätigen Ehemann haben. Dies macht sie jedoch abhängig von diesem. Unverheiratete Frauen haben diese Möglichkeit nicht. Das betrifft vier von zehn Frauen auf die das Integrationsgesetz angewendet werden kann. Die Frauen sind bislang seltener als Männer erwerbstätig. Das gilt insbesondere dann, wenn sie mit minderjährigen Kindern im Haushalt leben. Mütter schneiden im Unterschied zu Vätern schlechter ab, was die genannten Voraussetzungen angeht.
Fazit
Insgesamt erfüllen Frauen, und hier insbesondere unverheiratete Frauen und Mütter, seltener die Voraussetzungen für die unbefristete Niederlassung. Sie haben daher bislang geringere Chancen auf diesen Aufenthaltstitel. Umso mehr sollten sie unterstützt werden – etwa beim Erwerb von Deutschkompetenz und bei ihrer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Auch über eine Härtefallregelung sollte diskutiert werden.
Quelle: https://www.iab-forum.de/gender-gap-bei-der-unbefristeten-niederlassung-gefluechteter-frauen-erfuellen-seltener-die-voraussetzungen-als-maenner/
Autorinnen:Tanja Fendel und Franziska Schreyer.