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Geplante Reform des Mutterschutzes ab 2017

Mit der von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung des Mutterschutzgesetzes gelten die Regelungen nun auch für schwangere Schülerinnen und Studentinnen. Diese können nach Inkrafttreten der Neuregelung selbst entscheiden können, ob sie den Mutterschutz wahrnehmen möchten oder nicht. Dies ermöglicht es ihnen Prüfungen abzulegen oder Pflichtveranstaltungen zu besuchen. 

Die Neuregelungen sehen außerdem vor:

  • eine Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderungen von acht auf zwölf Wochen,
  • einen Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt
  • ein Anwenden der Regelungen für arbeitnehmerähnliche Personen, z. B. selbständige Geschäftsführerinnen sowie Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen sowie Landesbeamtinnen und Landesrichterinnen,
  • die branchenunabhängige Neufassung der Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit,
  • die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz.

Die Novelle des Mutterschutzes muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Neuregelung soll ab Jahresbeginn 2017 in Kraft treten.