Das Elterngeld wird flexibler
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Elterngeld soll Familien mehr zeitliche Freiräume verschaffen und eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter unterstützen.
Enthalten sind drei zentrale Bausteine:
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten
Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehMeoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24-32 Wochenstunden bezogen werden. - Frühchenmonat
Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Dadurch haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind. - Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Unter anderem gehört dazu ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften, diese sollen künftig besser berücksichtigt werden.
Mehr Informationen beim BMFSFJ
Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.