Sie sind hier:

Gerechtere Steuerverteilung bei verheirateten Berufstätigen

Seit diesem Jahr gibt es das so genannte Faktorverfahren, mit dem die Lohnsteuer gerechter zwischen zwei berufstätigen EhepartnerInnen aufgeteilt werden kann. Im allgemeinen wählen Paare mit Einkommensgefälle den Splitting-Tarif. Dabei entscheidet sich der Partner mit dem höheren Einkommen für die günstigere Lohnsteuerklasse III. Für den oder die andere bleibt dann nur noch die ungünstigere Steuerklasse V. Obwohl hier immer betont werden muss, dass diese Kombination zusammen gesehen werden muss und dies auch bei der Einkommensteuererklärung so erfolgt, führt dies oft zu einer Abwertung der Erwerbsarbeit des Partners - meist der Ehefrau. Die übliche (allerdings falsche) Aussage ist, dass sich dessen Berufstätigkeit ja nicht lohne.

Leider ist das neu eingeführte Prinzip nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Bei beiden EhepartnerInnen wird mit dem Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Sonderausgabenabzug und Vorsorgepauschale berücksichtigt. Der Faktor korrigiert die Steuerprogression, die durch die ungleiche Einkommensverteilung entsteht. Der Vorteil des Splitting-Tarifs wirkt sich demnach schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus. Die Steuerbelastung in Klasse V sinkt deutlich und entspricht eher der tatsächlichen Verteilung der Einkommen unter den EhepartnerInnen.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Gehalt und das Ihres Partners nach dem Faktorverfahren lohnsteuerlich behandelt werden, müssen Sie dem Finanzamt zum Jahresanfang dies mitteilen und dabei den voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn mitteilen. Anhand des angegebenen Jahresbrutto berechnet das Finanzamt den Faktor. Dieser wird in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Beim Arbeitgeber wird dann die Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse IV abgezogen und mit dem Faktor multipliziert.

Mehr Informationen auf der Website des Bundesfinanzministeriums.