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Gesetzliche befristete Teilzeit ab Januar 2019 möglich

@Kelly Sikkema - unsplash

Ab 2019 können Arbeitnehmer*innen leichter von Teilzeit in Vollzeit zurückkehren. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird um einen Rechtsanspruch auf „Brückenteilzeit“ ergänzt. Damit wird es leichter, die eigene Arbeitszeit reduzieren. Wenn Sie als Arbeitnehmerin von einer vollen auf eine halbe Stelle wechseln wollen, reicht es, wenn Sie drei Monate vorher dieses bei Ihrem Arbeitgeber anfragen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit ein bis fünf Jahre lang zu reduzieren und danach wieder auf die volle Stelle zurückzukehren. Dabei müssen nicht einmal besondere Gründe - etwa Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen - in vorliegen.

Voraussetzungen und Bedingungen
Dieses Recht gilt nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 45 Beschäftigte hat. Zudem gilt eine Zumutbarkeitsgrenze zugunsten des Arbeitgebers: In Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Beschäftigte haben, darf nur jede/R 15. Angestellte dieses Recht in Anspruch nehmen. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Antrag abgelehnt werden. Wenn Sie das Recht auf Brückenteilzeit in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie schon mindestens sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben und den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der verkürzten Zeit stellen. Die befristete Teilzeit muss mindestens für ein Jahr und darf höchstens für fünf Jahre festgelegt werden. Eine Ablehnung der Stundenerhöhung ist zu begründen.

Das Gesetz soll auch Beschäftigen, die aktuell in Teilzeit arbeiten, helfen, ihre Stunden wieder erhöhen können. Arbeitgeber müssen ab 2019 eine Ablehnung der gewünschten Stundenerhöhung begründen können.

Damit soll die sogenannte Teilzeitfalle ausgehebelt werden - diese betrifft besonders Frauen, die aufgrund von Sorgearbeit ihre Arbeitszeit reduzieren und zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder erhöhen können. Laut Statistischen Bundesamtes arbeitet jede zweite Frau in Deutschland in Teilzeit, bei den Männern sind es nur zwölf Prozent.

Für Unternehmen heisst es, die Personalplanung stark zu verändern und flexibler zu werden.

Link zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (Vorlage für den Bundesrat)