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Gewerbe oder freier Beruf?

Sind Sie Gewerbetreibende oder Freiberuflerin? Von der Antwort auf diese Frage hängt es ab, ob Sie ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer bezahlen müssen, Pflichtmitglied in einer Kammer werden, sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen oder zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.


Wer gehört zu den Freien Berufen?

Der "Freie Beruf" ist kein eindeutiger Rechtsbegriff. Es muss jeweils die berufliche Wirklichkeit betrachtet werden. Es spielt vor allem das Steuerrecht, insbesondere der § 18 Einkommensteuergesetz (EstG) eine Rolle. Es werden drei Gruppen freiberuflicher Tätigkeiten unterschieden:

  • Katalogberufe: ÄrztInnen, ZahnärztInnen, HeilpraktikerInnen, PhysiotherapeutInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen, ArchitektInnen, beratende Volks- und BetriebswirtInnen. Auch JournalistInnen, BildberichterstatterInnen, sowie DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen zählen zu dieser Kategorie und sind insbesondere für Geisteswissenschaftler von Bedeutung.
  • Die den Katalogberufen ähnliche Berufe: Eine PR-Fachfrau etwa, die nur tagesaktuelle Pressetexte schreibt, arbeitet ähnlich wie eine Journalistin und gehört deshalb zu den Freien Berufen.
  • Tätigkeitsberufe: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
    erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten.

Zur Beurteilung der Freiberuflichkeit spielen auch verschiedene berufssoziologische Aspekte eine Rolle. FreiberuflerInnen erbringen ihre Leistung immer in eigener Verantwortung. Wer als Journalistin aber weitere JournalistenInnen beschäftigt und selbst nur noch für die Akquise der Aufträge und die Organisation der Arbeitsabläufe zuständig ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit gewerblich tätig. Die Chefin überlässt hier ihren MitarbeiterInnen die volle Verantwortung für die Textgestaltung und gibt damit die Artikeln nicht mehr als persönliches journalistisches „Gepräge“ heraus.

 

Weitere Kriterien für Freiberuflichkeit:

  • Freie Berufe sind Dienstleistungsberufe ohne Massenproduktion und Handelsgeschäfte.
  • Freie Berufe verlangen eine höhere Bildung oder eine schöpferische Begabung. Dabei gilt, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert, selbst wenn die Freiberuflerin Autodidaktin ist und evtl. gar keinen Hochschulabschluss hat.
  • Freie Berufe hängen stärker vom persönlichen Arbeitseinsatz als vom Kapitaleinsatz ab.
  • Die Freiberuflerin muss eigene Fachkenntnisse haben und auch die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.