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Gewerbe UND Freier Beruf - geht das?

Sie können gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig sein. Wichtig ist aber, dass Sie beide Tätigkeiten nach den jeweiligen Vorschriften betreiben und beide Betätigungsfelder nichts miteinander zu tun haben. So kann eine Webdesignerin als Freiberuflerin Internetauftritte gestalten und programmieren. Als zweites Standbein kann sie einen Handwerksservice betreiben, wofür sie ein Gewerbe anmelden muss.

Wichtig ist, dass sie beide Tätigkeiten in den Einnahmen und Ausgaben deutlich und voneinander abgrenzt. Es muss getrennte Konten, getrennte Rechnungen, getrennte Gewinnermittlungen geben.