Der Berliner Senat hat die Förderkonditionen für die Meistergründungsprämie verbessert. Antragsberechtigt sind MeisterInnen, die sich innerhalb von vier Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung zum ersten Mal in ihrem Handwerksberuf selbstständig machen.
Die Prämie besteht aus zwei Teilen: einem 8.000 Euro bedingt rückzahlbaren Zuschuss in der ersten Stufe und einer Förderung von bis zu 7.000 Euro für die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstelle in der zweiten Stufe.
Sie können sich dazu bei der Handwerkskammer Berlin beraten lassen. Termine vereinbaren Sie unter betriebsberatung. Mehr Informationen erhalten Sie @hwk-berlin.dehier.